Allgemeine Geschäftsbedingungen- Symphonie Weddings  

§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich 

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Agentur Symphonie-Weddings- vertreten durch Sina Mühlen (Inhaberin) – in ihrer bei Vertragsabschluss gültigen Fassung. 

Der Vertragspartner wird nachfolgend als „Kunde“, die Agentur Symphonie- Weddings als „Agentur“ bezeichnet. 

Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge und Vereinbarungen – in mündlicher wie auch in schriftlicher Form - zwischen dem Kunden und der Agentur. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen sowie Nebenanreden sind nur gültig, soweit die Agentur sich damit schriftlich einverstanden erklärt hat. 

Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Durch eine vom Vertrag abweichende Leistung werden keine Rechte oder Pflichten begründet. 

§ 2 Angebot, Vertragsabschluss, Leistungsumfang 

Angebote der Agentur an den Kunden sind stets unverbindlich und 14 Tage gültig. Die Angebotserstellung kann bis zu zwei Mal auf allen Positionen kostenfrei geändert werden. 

Der Vertrag kommt durch schriftliche Angebotsbestätigung des Kunden zustande. 

Darüber hinaus ist die Agentur berechtigt, Änderungen und Abweichungen einzelner vertraglicher Leistungen vorzunehmen, sofern diese nach Vertragsabschluss im Sinne der planmäßigen Durchführung erforderlich werden und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen. 

§ 3 Preise 

Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste der Agentur. 

Die von der Agentur zu erbringenden Leistungen werden entsprechend der jeweils vertraglichen Vereinbarung zum Pauschalpreis, nach Einzelleistungen, prozentual oder nach Stundensätzen abgerechnet. 

Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden sowie erst während der von der Agentur durchgeführten, als erforderlich erkennbar werdende Zusatzleistungen müssen zusätzlich vergütet werden. 

Die Agentur behält sich vor, Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen eintreten, die zum Zeitpunkt des Abschlusses nicht vorhersehbar waren. Übersteigen die geänderten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 20%, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 

§ 4 Zahlungsbedingungen 

Zahlungen des Kunden sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang fällig. Ab 30 Tagen tritt ohne weitere Mahnung Zahlungsverzug ein. 

Die Honorare und Servicepauschalen für Einzelleistungen, wie Recherche und Vermittlung von Dritten sind nach erfolgter Arbeit zu zahlen, unabhängig davon, ob eine erfolgreiche Vermittlung erfolgt. Für Sonderanfertigungen und Druckaufträge gilt grundsätzlich Vorkasse. 

Bei  Buchung eines Planungspaketes ist das vereinbarte Honorar – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde – in drei Raten zu zahlen. Die erste Rate beläuft sich auf 50% der vereinbarten Summe und ist unmittelbar nach Auftragserteilung zahlbar. Die zweite Rate in Höhe von 30% der vereinbarten Summe ist zur Mitte der Vertragslaufzeit fällig. Die dritte Rate in Höhe von 20% der vereinbarten Summe muss spätestens 14 Tage nach der Veranstaltung auf dem Geschäftskonto der Agentur gebucht sein. 

Alle offenen Forderungen sind bis zu 14 Tage nach Veranstaltungsbeginn zu 100% vom Kunden an die Agentur zu entrichten. 

Handelt sich um Leihware/Dekorationsartikel der Agentur, ist der Rechnungsbetrag- sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde- nach Rechnungseingang zu begleichen.

Über eventuell vereinbarte Zusatzleistungen wird die Agentur dem Kunden gesonderte Rechnungen erstellen. 

Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug ist die Agentur zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Anspruch der Agentur auf Zahlung des bei Vertragsabschlusses vereinbarten Honorars/Leistungsentgelts bleibt hiervon unberührt. Bis zu diesem Zeitpunkt durch den Kunden bereits geleistete Zahlungen werden gegen gerechnet. 

§ 5 Pflichten des Kunden 

Der Kunde ist verpflichtet, jedwede Änderung des Namens, der Rechtsform, der Adresse, der Bankverbindung sowie etwaige Änderungen bezüglich der vertragsgegenständlichen Veranstaltung unverzüglich mitzuteilen. 

Die Anmeldung von Künstlerdarbietung bei der GEMA und bei der Künstlersozialkasse sowie die entsprechende Gebührenzahlung sind ausschließlich Verpflichtung des Kunden. 

Sofern der Kunde mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten, insbesondere Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist, ist die Agentur an die Einhaltung vereinbarter Fristen und Termine ihrerseits nicht gebunden. 

Wird ein vereinbarter Termin nicht eingehalten oder verspätet wahrgenommen, so muss der Kunde für die Zeit des Verzuges aufkommen. (15 min Verspätung 20,00€ zzgl. MwSt.)

Planungsgespräche: sagt der Kunde den vereinbarten Termin kurzfristig ab, sodass die Agentur diesen nicht mehr anderweitig vergeben kann, so ist der Kunde verpflichtet 150,00€ inkl. MwSt Entschädigungsgebühr zu leisten. Das gleiche gilt für Absagen bei Konzeptgesprächen. 

Werden Terminfristen seitens des Kunden innerhalb der Projektplanung nicht eingehalten, sodass die Agentur, die daraus entstehenden Arbeiten nicht rechtzeitig erbringen kann, so verpflichtet sich der Kunde, nach Ablauf der Frist, diese Tätigkeiten in eigener Verantwortung zu übernehmen. Tut er dies nicht, übernimmt die Agentur keinerlei Haftung.

§ 6 Leistungserbringung 

Lieferungen erfolgen, wenn nicht anders vereinbart, zum schnellstmöglichen Termin. Leistungsfristen beginnen dann zu laufen, wenn über sämtliche Einzelheiten der Auftragsausführung Übereinstimmung erzielt ist. Die Agentur wird von ihrer Leistungsverpflichtung befreit, wenn die Leistung durch höhere Gewalt oder den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände unmöglich wird. Dies gilt auch, wenn sie bei Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten. In diesem Fall entfallen etwaige daraus entstehende Schadensersatzansprüche oder Rücktrittsrechte des Kunden. Gerät die Agentur mit ihren Leistungen in Verzug, so ist seine Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf die Höhe der Gesamtvertragssumme begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. 

§ 7 Rücktritt / Kündigung 

Sofern die Durchführung der geplanten Veranstaltung aus Gründen der höheren Gewalt unmöglich werden sollte, sind beide Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Dieser hat durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Partei zu erfolgen. 

Für den Fall der vorstehend geregelten Kündigung und dem Rücktritt gilt: Soweit die Agentur für den Kunden aus dessen Zahlungen Leistungen an Dritte erbracht hat, sind diese im Falle der Kündigung des Vertrages an den Kunden unter der Voraussetzung zurückzuzahlen, dass sie von den jeweiligen Vertragspartnern zurückgezahlt werden. Soweit sich die jeweiligen Vertragspartner der Rückzahlung verweigern, ist die Agentur verpflichtet, ihren  Rückzahlungsanspruch an den Kunden abzutreten. 

Wünscht der Kunde einen vorzeitigen Rücktritt vom Vertrag oder eine einvernehmliche, vorzeitige Vertragsauflösung, die nicht auf Gründe höherer Gewalt oder grober Fahrlässigkeit der Agentur zurückzuführen sind, liegt es im Ermessen der Agentur, diesen zuzustimmen. Ein Anspruch des Kunden hierauf besteht nicht. 

Im Falle des Rücktritts bzw. der nicht durch die Agentur verschuldeten Kündigung des Vertrages hat der Kunde der Agentur die bis zum Zeitpunkt der Kündigung/des Rücktritts entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. In jedem Fall werden mindestens folgende Rücktrittskosten fällig: 

  • bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn - 50% des Honorars

• bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn - 75% des Honorars
 • bis 1 Monate vor Veranstaltungsbeginn - 100% des Honorars


§ 8 Gewährleistung 

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich mitzuteilen. Kommt der Kunde seiner Mitteilungspflicht nicht fristgerecht nach und können Mängel aufgrund des Verhaltens des Kunden nicht rechtzeitig während oder bis zum Ende der Veranstaltung behoben werden, können aus diesen Mängeln keine Ansprüche hergeleitet werden. 

§ 9 Haftung 

Die Agentur haftet für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 

Für Schäden des Kunden, die diesem durch seine eigenen Vertragspartner zugefügt werden, haftet die Agentur nicht. Dies gilt auch dann, wenn die Agentur im Auftrag des Kunden organisatorische Absprachen mit dessen Vertragspartnern getroffen hat.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. 

Ebenso haftet der Kunde für etwaige Beschädigungen der geliehenen Ware der Agentur. Dies wird unmittelbar nach Veranstaltungsende von der Agentur geprüft. Er verpflichtet sich für die Wiederbeschaffung & für die vollständige Kostenübernahme.

§ 10 Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte, Eigenwerbung 

Sämtliche erbrachte Leistungen und gelieferte Produkte bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen Eigentum der Agentur. 

Nutzungsrechte jeder Art an den von der Agentur erstellten Konzeptionen, Texten, Fotografien, Plänen, Programmen, Skizzen, Entwürfen und Modellen im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher, anderweitiger schriftlicher Regelung der Parteien bei der Agentur. 

Die Agentur ist berechtigt, Texte, Entwürfe, Konzepte, Bilder, Videos und gelieferte Waren aus vorliegender Vertragserfüllung zum Zwecke der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken zu nutzen. 

Die Agentur ist fernerhin berechtigt, während der Veranstaltung Fotoaufnahmen zu fertigen und diese zum Zwecke der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken einzusetzen. 

§ 11 Reisekosten & Spesen

11.1 Übernachtungskosten werden der Agentur in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden dem Auftragnehmer ersetzt bei Benutzung:

11.2. Der Bahn: Fahrtkosten 1. Klasse, 

11.3. Eines Flugzeuges: Flugkosten der Business-Klasse, des Pkw: 0,60 € für jeden gefahrenen Kilometer.

11.4. Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt der Agentur vorbehalten.

11.5. Der Auftragnehmer ist ebenso für die Verpflegung der Agentur zum Zeitpunkt des Aufenthaltes zuständig, alternativ  berechnet die Agentur diese mit einer Tagespauschale in Höhe von 35€ exkl. MwSt.

§ 12 Höhere Gewalt

Kann die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Corona-Pandemie) nicht stattfinden, so verpflichtet sich der Kunde, die bis dahin entstandenen Kosten vollständig zu tragen.

§ 13 Schriftform / Salvatorische Klausel 

Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. 

§ 14 Rechtswahl und Gerichtsstand 

Die Agentur Symphonie-Weddings wird von der Inhaberin Sina Mühlen mit Firmensitz in: Forchheimer-Str.30a, 91083 Baiersdorf betrieben. 

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Agentur unterliegt – ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Auftraggebers – dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Hochzeitsplaners. (Stand: 22.01.2020)